Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen

Unsere gesamten vertraglichen Beziehungen unterliegen den nachstehend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichungen hierfür bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Der Geltung gegenläufiger Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

  1. Unsere Angebote, Fristen und Termine erfolgen freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
  2. Unsere Preise verstehen sich ab Lager zzgl. Kosten der Verpackung, Versandkosten und der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden MwSt. Bei Lieferungen, die bis zu später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, werden die am Kauftage gültigen Preise berechnet. Spätere Lieferungen unterfallen den zum Lieferzeitpunkt geltenden Preisen. Eine entsprechende Preisänderung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Der Versand von Waren erfolgt auf Gefahr des Bestellers, die mit Aufgabe der Ware zum Versand auf ihn über geht.  Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
  3. Angenommene Aufträge werden nach den zum Zeitpunkt der Auftragsannahme geltenden anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung der geltenden behördlichen Vorschriften durchgeführt. Wir tragen keine Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der auf technische Sicherheit überprüften Objekte, sofern dies nicht ausdrücklich Auftragsinhalt ist. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Sicherheitsregeln und -vorschriften, die den Prüfungen zu Grunde liegen. Der Auftraggeber hat alle für die Prüfung erforderlichen Unterlagen wie Zeichnungen, Pläne, Berechnungen und Bescheinigungen vorzulegen, für evt. benötigte Freigaben und Genehmigungen zu sorgen, jederzeit auftragsbezogene Auskünfte zu erteilen und vor Beginn der Prüfung alle notwendigen Prüfungsvorbereitungen zu treffen, d.h. Zugang zu den Prüfobjekten zu verschaffen, andernfalls haben wir das Recht vom Vertrag zurückzutreten, bzw. Wartezeiten mit Euro 60,00 je angefangene halbe Stunde zu berechnen. Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, dürfen nicht an Dritte offenbart oder weitergeleitet werden. Wir haben das Recht, die zu erbringenden Leistungen durch einen von uns ausgesuchten und uns geeignet erscheinenden Unterauftragnehmer durchführen zu lassen. Gelieferte Ware  wird nur innerhalb von 2 Wochen nach Auslieferung zurückgenommen. Eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des zurückgegebenen Warenwertes wird in Rechnung gestellt, vorausgesetzt, dass sich die Ware in einem einwandfreien Zustand befindet. Tritt ein Besteller einseitig vom Vertrag zurück, ohne hierzu berechtigt zu sein, ist er zur Zahlung eines  pauschalen Schadenersatzes von 30 % des Auftragswertes verpflichtet, es sei denn, der Besteller kann den Nachweis führen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
  4. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges ist der Besteller berechtigt, Vorbehaltsware zu veräußern; er tritt in diesem Fall schon mit dem Kauf die aus der Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine Kunden einschließlich sämtlicher Nebenrechte an uns ab. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist dem Besteller jedoch nicht gestattet. Der Besteller ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, uns Namen und Anschrift seiner Nachkäufer sowie die Höhe der bestehenden Forderungen mitzuteilen und uns die zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware gehen die zugunsten des Bestellers entstandenen Rechte auf uns über.
  5. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Aufträgen die länger als einen Monat laufen, können monatliche Zwischenrechnungen erteilt werden. Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen. Unbeschadet solcher Ansprüche sind wir im Rahmen von Vertragsverhältnissen, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10  Prozentpunkten über dem Basissatz zu verlangen. Der Besteller kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruchs kann nur geltend gemacht werden, soweit der Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  6. Der Besteller verpflichtet sich, die ihm angelieferte Ware unmittelbar nach Ankunft vollständig zu untersuchen und etwaige Mängel, Schäden und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Bei Vorliegen solcher Mängel nehmen wir unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl Nachbesserungen vor oder leisten Ersatz. Wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach 2 Versuchen endgültig fehlgeschlagen ist, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein weiterer Anspruch auf Ersatz eines weiteren oder unmittelbaren oder mittelbaren Schadens (insbesondere Vermögensverluste, die durch Geräteausfälle durch Prüfungen oder aus der Benutzung eines Gerätes entstanden sind) ist ausgeschlossen, es sei denn, wenn und soweit unseren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im übrigen haften wir dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach für grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen. In beiden Fällen ist die Ersatzleistung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt. Im kaufmännischen Verkehr sind wir berechtigt unsere Gewährleistung auf die Abtretung unserer eigenen,  gegenüber Herstellern, Lieferanten oder Autoren bestehenden Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der festgestellte Mangel hätte seine Ursache in unserem Verantwortungsbereich. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leib und Leben. Die Verjährung von Ansprüchen des Bestellers tritt mit Ablauf eines Jahres nach Ende des Jahres ein, in dem der jeweilige Anspruch entstanden ist.
  7. Jedes Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Hamburg. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist durch eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommende Bestimmung zu ersetzen.

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